Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Schulungsmaßnahmen. Andere Bedingungen gelten nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.1 Nach schriftlicher Anmeldung (auch online) erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Teilnahme durch uns zustande. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zum Besuch der Veranstaltung.
2.2 Der Vertrag zwischen dem/den Teilnehmer(n) und der Verkehrsausbildungszentrum VAZ GmbH kommt unter Anerkennung unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Zusendung unser Anmeldebestätigung zustande.
2.3 Es ist grundsätzlich möglich von der Veranstaltung zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen und muss bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. Maßgebend hierfür ist das Datum des Poststempels. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bis zum 3. Arbeitstag vor der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer länger als 3 Monate ist bei einem Rücktritt durch den Teilnehmer ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine anteilige Teilnehmergebühr für 3 Monate zu zahlen (bei geförderten Maßnahmen vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen).
3.1 Der Unterricht wird den Programminhalten entsprechend durchgeführt. Wir behalten uns jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
3.2. Alle unsere Dozenten werden sorgfältig ausgewählt und verfügen über die notwendigen Qualifikationen. Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht. Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtstage können nicht nachgeholt werden.
3.3. Wir behalten uns ferner das Recht vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen, sofern hierfür Gründe vorliegen, die wir nicht zu vertreten haben. Gründe für eine Verschiebung oder Absage sind insbesondere die Erkrankung eines Dozenten oder die Unterschreitung der notwendigen Teilnehmerzahl. Diese Gründe sind nicht abschließend.
3.4. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Lehrgangsausfall zurückerstattet.
4.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns oder eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragpflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der aufgeführten Ausnahmen vorliegt.
4.2. Die Haftung für Schäden an Rechtsgütern des Teilnehmers, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
4.3. Eine Haftung für den Verlust oder den Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen wird nicht übernommen.
4.4. Die Regelung der vorstehenden Punkte 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5.1. Die Gebühren sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Wir behalten uns vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung vorzuschreiben. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Ausnahmen gem. § 4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet).
5.2 Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Veranstaltungs-teilnahme und Pausengetränke, ggf. zuzüglich einer Prüfungsgebühr, einer IHK-Gebühr und Kosten für Lehrmittel. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden, mit der Folge, dass jeder Teilnehmer nur einen Teil der Veranstaltung besucht. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten. Diese sind vom Teilnehmer zu tragen.
Es ist nicht gestattet ohne unsere Zustimmung Unterrichtsmaterial ganz oder teilweise zu vervielfältigen.
Auf Anfrage führen wir Schulungen in Unternehmen etc. durch. Die Bedingungen hierfür werden einzelvertraglich geregelt.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Deggendorf. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Stand: April 2013