Mit der Einführung des DGUV Grundsatz 301-005 wurde eine einheitliche Grundlage für die Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Baumaschinen erlassen, mit dieser Schulung wird die Befähigung dem Arbeitgeber nachgewiesen und die geforderte Ausbildungspflicht erfüllt.
Alle Personen die als Baugeräteführer tätig sind oder werden wollen (Bagger, Radlader, Kompaktlader, Minibagger).
Fahrausweis für Erdbaumaschinen DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, bzw. DGUV Grundsatz 301-005
Inkl. Lehr- / Lernmittel, zzgl. 19% Umsatzsteuer
auf Anfrage / je nach Vorkenntnissen (mind. 1 Jahr Vorkenntnisse pro zu bedienendes Einsatzgerät)
auf Anfrage
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